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Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden

Spenden für das Diakoniewerk sind rückwirkend mit 1.1.2009 absetzbar!

Dem Diakoniewerk wurde per Bescheid des zuständigen Finanzamtes Wien 1/23 bestätigt, dass es die entsprechenden Voraussetzungen für eine Spendenbegünstigung erfüllt. Damit gehört das Diakonierwerk zu den spendenbegünstigten Organisationen, für die rückwirkend mit 1.1.2009 die Spendenabsetzbarkeit gilt. Das Diakoniewerk ist unter dem Namen „Diakoniewerk Gallneukirchen Spendenverein“ (Registrierungsnummer 1282) auf der offiziellen Liste der spendenbegünstigten Organisationen registriert. Spenden an das Diakoniewerk werden zu 100% an den "Diakoniewerk Gallneukirchen Spendenverein" weitergeleitet und sind somit steuerlich absetzbar. Spenden an den Diakoniewerk Gallneukirchen Spendenverein kommen dem Evangelischen Diakoniewerk Gallneukirchen für mildtätige Zwecke zu.

Für Sie als SpenderIn bedeutet dies, dass Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen können!

Spendenabsetzbarkeit – mehr spenden ohne Mehrkosten
Ihre Spende wird mehr wert! Denn durch die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Jahresspende wird es Ihnen ab dem Jahr 2009 möglich, mehr zu spenden, ohne dass es Sie mehr kostet. Wir werden Sie laufend informieren und Ihnen wie vom Gesetzgeber vorgesehen Anfang des Jahres Ihre Spendenbestätigung zusenden.

So gehen Sie vor:

1. Spenden Sie für das Diakoniewerk!
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die vielfältigen Projekte des Diakoniewerks für Menschen, die unsere Unterstützung brauchen.

2. Machen Sie einen Jahresausgleich!
Rückwirkend mit 1. Jänner 2009 können Spenden an Organisationen, die in der Liste der spendenbegünstigten Organisationen des Finanzministeriums Eingang gefunden haben, bis zur Höhe von 10 Prozent des Vorjahreseinkommens als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Das Diakoniewerk ist in dieser Liste unter dem Namen "Spendenverein Diakoniewerk Gallneukirchen" registriert. Mit Anfang des Jahres 2010 erhalten Sie Ihren Spendennachweis für Spenden zugunsten des Diakoniewerks per Post zugeschickt. Dieser Spendennachweis gilt neben Ihren Einzahlungsbelgen, Überweisungen, Kontoauszügen etc. als Spendenbestätigung. Bewahren Sie diese zu Ihrer eigenen Sicherheit auf.

3. Freuen Sie sich über Ihre Steuerersparnis durch Ihre Spende!
Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Vorjahreseinkommens ist als Spende von der Steuer absetzbar.Wenn Sie z.B. 25.000 Euro brutto jährlich verdienen, können Sie bis zu 2.500 Euro an Spenden geltend machen. Je nach Ihrer Steuerhöhe erhalten Sie bis zu 50 % Ihrer Spende als Steuergutschrift wieder zurück.

Beispiele

  • Ein(e) unselbständig Erwerbstätige(r) mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von € 1.500 möchte für das Diakoniewerk € 50 spenden. Aufgrund der neuen Bestimmungen kann sie/er fast € 80 spenden, ohne dass dies mehr kostet. Denn nach dem Jahresausgleich bekommt die Spenderin/der Spender € 28 zurück. Der tatsächliche Aufwand beträgt also – wie beabsichtigt - nur € 50, das Diakoniewerk erhält aber € 78.

  • Sie haben ein Jahreseinkommen von € 25.000 brutto und wollen dem Diakoniewerk € 100 spenden. Nach dem neuen Gesetz können Sie € 157 spenden, weil Sie den Mehrbetrag von € 57 vom Finanzamt zurückbekommen.

Nachfolgend finden Sie zu Ihrer Orientierung eine Tabelle, anhand derer Sie sich leichter Ihre Steuerersparnis ausrechnen können.

Spendenabsetzbarkeit für unselbständig Erwerbstätige
*Jahresbruttoeinkommen = Jahreseinkommen nach Sozialversicherung, aber vor Steuern

Jahreseinkommen*Steuersparnis
bei einer Spende von € 200,-
Steuerersparnis
bei einer Spende von € 100,-
Bis € 11.000,-

     € 0,-

     € 0,-

€ 11.001,- bis 25.000,-     € 73,-     € 36,50
€ 25.001,- bis 60.000,-     € 96,40     € 43,20
über € 60.000,-     € 100,-     € 50,-

Bei Fragen steht Ihnen Mag. Markus Aichelburg-Rumerskirch  gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass anonyme Spenden nicht steuerlich geltend gemacht werden können! Daher ist es notwendig, die Spendenbelege, Erlagscheine, etc. stets mit Name und Adresse vollständig auszufüllen. Für alle Spenden, die einer Person und einer Adresse zuordenbar sind,  bekommen Sie vom Diakoniewerk eine Spendenbestätigung.

Informationen für Firmen
Sie können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Der mögliche Höchstbeitrag beläuft sich auf 10 % des Gewinnes des vergangenen Wirtschaftsjahres. Unternehmer, die auch als Privatpersonen spenden, können zusätzlich Spenden in der Höhe von 10 % des Vorjahreseinkommens von der Steuer absetzen.

Nützliche Links:

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